Wann und wie OpenFiskal-QR-Codes auf gedruckten Belegen erscheinen
Diese Hilfeseite erklärt, wann und wie QR-Codes (TSE/RSKV) auf Kassenbelegen erscheinen, was man tun muss um sie korrekt zu erzeugen, und wie man bei Bedarf originale Belege mit QR-Code erneut druckt.
Wann erscheint der QR-Code auf dem Beleg?
Der QR Code erscheint auf jedem Verkaufsbeleg. Was alles im DE TSE QR Code enthalten ist kann man hier lesen. Für den AT RKSV Code ist es ähnlich.

Die Schritte den QR Code in der Belegvorlage einzupflegen:
- Alle Schritte findet man in unsere Hilfeseite hier
Zusammengefasst:
- Beim Belegtyp Verkauf (Bar/Karte) und auch bei allen Zahlungsmittel, wie Gutscheine, ist der QR-Code (TSE/RSKV) enthalten
- Beim Testkauf (0 EUR) sofern die Kasse fiskalisiert ist
- Bei der Rückgabe und beim Umtausch - Nein
Belegart prüfen:
- QR-Codes erscheinen nur bei Verkaufsbelegen.
- Bei Rückgaben musst du stattdessen den Originalverkaufsbeleg erneut drucken (siehe unten).

Wie erhalte ich den Originalbeleg mit QR-Code erneut?
Wenn du z. B. eine Rückgabe durchführst und der Kunde den Verkaufsbeleg (inkl. QR-Code) erneut möchte:
- Suche in Shopify POS die ursprüngliche Bestellung.
- Wähle „Beleg erneut drucken“.
- Der originale Beleg dürfte dann inklusive aller fiskalischen Angaben (inkl. QR-Code) ausgegeben werden.
Weitere Hinweise:
Bei TSE-fiskalisierten Belegen enthält der QR-Code folgende Informationen:
- Kassen-SN
- TSE Signatur
- Transaktionsnummer
- Signaturzähler & Signatur
- Zeitpunkt der Erstellung
- Die Informationen unter dem QR-Code (z. B. Signatur) sind Pflichtangaben und nicht editierbar.
Kontakt & Support
Bei Fragen zur QR-Code-Anzeige, Meldungen oder TSE-Einrichtung:
- OpenFiskal Support: https://help.openfiskal.com
- Shopify POS Hilfeseiten: https://help.shopify.com
Aktualisiert am: 17/10/2025
Danke!